Andre Paul Landherr

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Versicherungsrecht

Versicherungsrecht

Ein allgemeines "Versicherungsgesetz" eines unbekannten Verfassers lautet: „Versicherungen kommen für alles auf - außer für die Schäden, die entstehen.“

Das stimmt zwar nicht vollständig, allerdings ist es den meisten schon passiert, dass sie vor Abschluss eines Versicherungsvertrages umgarnt worden sind, sich bei Eintritt eines Schadensfalls hingegen alleingelassen vom Vertragspartner fühlen.

Zahlreiche Leistungen werden verweigert, obwohl ausweislich der Versicherungsbedingungen eigentlich ein Anspruch besteht.

Hier hilft der spezialisierte Rechtsanwalt, der den Sachbearbeitern aus den Schadensabteilungen auf Augenhöhe begegnet und berechtigte Ansprüche durchsetzt.

Im Folgenden haben wir Ihnen einige der am häufigsten gestellten Fragen beantwortet

Oft ist die Abgrenzung schwierig, ob bei einem derartigen Schadensfall die Hausrat- oder die Elementarschadenversicherung einschlägig ist. Es kommt deshalb nicht selten vor, dass die Regulierung des Schadens durch die Versicherung verweigert wird. Machen Sie bei Ihrer Versicherung einen Schaden geltend und eine Regulierung wird verweigert, gerät die Versicherung dadurch in Verzug. Ergibt sich aus einer anwaltlichen Überprüfung, dass der Versicherer sehr wohl einstandspflichtig ist, folgt daraus, dass die Versicherung auch die anfallenden Rechtsverfolgungskosten zu erstatten hat. Werden Versicherungsleistungen abgelehnt, empfiehlt sich deshalb immer die Beauftragung eines Rechtsanwaltes.

Weil die umgestürzten Bäume auf dem Grundstück des Nachbarn gestanden haben, ist auch dieser bzw. dessen Versicherer für die Regulierung des Schadens verantwortlich. Hier berufen sich Versicherer aber oft auf höhere Gewalt, obwohl beispielsweise die erforderliche Pflege des Bewuchses einen derartigen Schaden verhindert hätte. Ihre Schadensersatzansprüche sollten Sie auch in diesen Fällen von einem Rechtsanwalt durchsetzen lassen.

Immer wieder entsteht bei Krankheit, die zu einer Arbeitsunfähigkeit führt, Streit über die Leistungspflicht des Versicherers. Dieser beruft sich oftmals darauf, dass ein vergleichbarer Alternativberuf ausgeübt werden kann oder aber, dass tatsächlich keine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Insbesondere deshalb, weil es sich in solchen Fällen um erhebliche und fortlaufende Ansprüche handelt, sollten Sie nicht vorschnell nach einer Ablehnung „die Flinte ins Korn werfen“, sondern einen Rechtsanwalt beauftragen, der auf Augenhöhe mit den Versicherungsvertretern verhandeln kann.

Die Versicherungsbedingungen der verschiedenen Anbieter von Reiserücktritts-versicherungen sind oft sehr unterschiedlich und für den juristischen Laien kaum nachvollziehbar. In aller Regel ist auch die schwere Erkrankung eines nahen Angehörigen ein Grund, der eine Eintrittspflicht des Versicherers auslöst. Andere Gründe sind z.B. der Verlust des Arbeitsplatzes. Auch eine Trennung von Eheleuten vor einer geplanten Reise kann ebenso Rücktrittsgrund sein, wie die Krankheit eines Mitreisenden. Verweigert der Versicherer die Leistung, lassen Sie die Angelegenheit von einem Rechtsanwalt überprüfen.

Immer wieder entsteht bei der vorzeitigen Beendigung einer Lebensversicherung Streit über die Höhe des Rückkaufwertes. In Frage steht, wie mit den Abschlussprovisionen und Kosten umzugehen ist. Oftmals besteht für den Versicherten auch bei langjährigen Verträgen noch die Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen, was sich im Ergebnis finanziell erheblich vorteilhafter darstellt, als ein Rückkauf durch den Versicherer. Wenn Sie also die Auflösung Ihrer Lebensversicherung beabsichtigen, sollten Sie sich zuvor anwaltlich beraten lassen.

Sind Fragen unbeantwortet geblieben? Kontaktieren Sie uns gerne.

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