Was kostet ein Rechtsanwalt?

Erst einmal sei gesagt, dass es nicht einfach ist, diese Frage zu beantworten, ohne in zum Teil unverständliches „Juristendeutsch“ abzugleiten. Auch wenn die Behauptung: "Fragen kostet nichts" auf Anwälte nicht generell zutrifft, können Sie natürlich immer gerne Anfragen, was eine Mandatierung in Ihrem speziellen Fall kosten würde.

Grundsätzlich ergeben sich die Gebühren eines Rechtsanwaltes aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Im Zivil- und Verwaltungsrecht ist Grundlage der Kostenrechnung das wirtschaftliche Interesse, der so genannte Streitwert. Dem jeweiligen Streitwert wird in der Rechtsanwaltsvergütungstabelle wird eine feste Gebühreneinheit zugeordnet. Hierbei handelt es sich um die sog. „einfache Gebühr“. Diese „einfache Gebühr“ wird je nach Art der Tätigkeit und des Verfahrensstandes mit einem Multiplikator multipliziert.

Zu den daraus ermittelten Kosten kommt noch eine Auslagenpauschale in Höhe von maximal 20,- €.

Zur Erläuterung ein kleines Beispiel:

Ein Bekannter schuldet Ihnen aus einem privaten Darlehn 2000,- €. Auf ein anwaltliches Schreiben bezahlt dieser die Summe zurück. Für diese außergerichtliche Tätigkeit wird normalerweise eine 1,3-fache sog. Geschäftsgebühr berechnet.

Eine einfache Gebühr beträgt                                                              133,00 €

Die zu zahlende 1,3-fache Geschäftsgebühr                                           172,90 €

Zzgl. der Auslagenpauschale                                                                 20,00 €

Und der Umsatzsteuer                                                                         36,65 €

Ergeben sich Anwaltsgebühren in Höhe von                                   229,55 €

 

Über nachfolgenden Link können Sie in eine Excel-Tabelle öffnen. Geben Sie bitte den Streitwert, also z.B. den Betrag den Sie von jemandem begehren, in das Feld D 2 ein. Nach Eingabe des Betrages und Drücken der Enter-Taste werden Ihnen die außergerichtlichen Anwaltskosten berechnet.

Anwaltskosten außergerichtlich

 

Anwaltskosten im gerichtlichen Verfahren

Ist keine außergerichtliche Einigung möglich und kommt es zu einem Prozess, fallen dafür zusätzliche Gebühren, nämlich die Verfahrens- und die Terminsgebühr, an.

Die Verfahrensgebühr ist ebenfalls eine 1,3-fache, die jedoch in der Regel um die Hälfte gekürzt wird, sofern bereits eine Geschäftsgebühr angefallen ist.

Als Terminsgebühr fällt zusätzlich noch eine 1,2-fache Gebühr an.

Für vorgenanntes Beispiel fielen für den Fall, dass es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit Hauptverhandlung kommt, folgende Gebühren an.

 

Geschäftsgebühr                                                                     172,90 €

Verfahrensgebühr (172,90 / 2)                                                   86,45 €

Terminsgebühr (1,2 x 133,-)                                                     159,60 €

Auslagenpauschale                                                                    20,00 €

Gesamt Netto                                                                         438,95 €

Umsatzsteuer                                                                           83,40 €

Gesamt Brutto                                                                    522,35 €