Was kostet mich der Rechtsanwalt?
Neben der Frage, wie hoch die Anwaltsgebühren sind (dazu mehr über den Menüpunkt "Höhe"), stellt sich natürlich erst einmal die Frage, wer die Gebühren überhaupt zu zahlen hat.
Grundsätzlich gilt erst einmal, dass derjenige für die Kosten aufzukommen hat, der den Anwalt beauftragt hat.
Von diesem Grundsatz gibt es allerdings Ausnahmen:
- In Unfallsachen übernimmt die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten in Höhe der zugesprochenen Quote. Zahlt diese also Ihren gesamten Schaden, hat sie auch die gesamten Anwaltskosten zu tragen.
- In außergerichtlichen Forderungsangelegenheiten kann der Anwalt seine Gebühren als Ihren Schaden bei der Gegenseite geltend machen, wenn diese sich in Zahlungsverzug befunden hat.
- Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung hat die unterlegene Partei die Kosten der Gegenseite zu tragen. Spricht das Gericht Ihnen z.B. aber nur eine Quote von 60 % der geforderten Summe zu, trägt die Gegenseite Ihre Anwaltskosten auch nur in dieser Höhe.
- Achtung: Bei erstinstanzlichen Angelegenheiten vor dem Arbeitsgericht hat jede Partei seine eigenen Kosten zu tragen.
- Möglicherweise zahlt auch der Staat Ihre Kosten. Das gilt sowohl bei einem Freispruch in einem Strafprozeß, als auch mit einem sog. Beratungshilfeschein oder Prozesskostenhilfe. Dazu berate ich Sie gerne.
- Von Vorteil ist es natürlich, wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat. Erteilt diese vorab eine Deckungszusage, kommt sie in der Regel auch für die Anwaltskosten und Gerichtsgebühren auf.
Für alle diese Fälle bleibt aber zu beachten, dass der Mandant der Kostenschuldner bleibt. Kann z.B. nach einer gerichtlichen Auseinandersetzung die Gegenseite Ihre Anwaltskosten wegen Zahlungsunfähigkeit nicht zahlen, kann der Anwalt die Gebühren von Ihnen verlangen.