Das neue Jahr bringt eine Reihe gesetzliche Änderungen mit sich. Nachfolgend finden Sie die Wichtigsten.

Familienrecht

Kindergeld
Das Kindergeld wird angehoben. Für das erste und zweite Kind zahlt der Staat ab Januar 2010 monatlich 184 € (bisher 164 €), für das dritte Kind 190 € (170 €) und für das vierte und jedes weitere Kind 215 € (195 €).

Kindesunterhalt
An die steigenden Kindergeldbeträge wird auch der Unterhaltsanspruch für „Trennungskinder“ erhöht. Die Erhöhung beträgt etwa 13 %. Die genaue Beträge ergeben sich aus der Düsseldorfer Tabelle.

Steuerrecht

Absetzbarkeit Krankenversicherung
Ab 1.Januar können Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge voll steuerlich geltend gemacht werden. Zuvor fielen die Beiträge unter sonstige Vorsorgeaufwendungen. Diese „Sonderausgaben“ konnten Arbeitnehmer nur bis zu 1500 € beim Fiskus anmelden, Selbstständige bis zu 2400 €. Es können jedoch nur Ausgaben für eine Basisversorgung, die der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht, abgesetzt werden. In dem Umfang profitieren also auch Privatversicherte von der Neuerung.

Freibetrag
In 2010 bleibt mehr vom Einkommen steuerfrei. Der Grundfreibetrag steigt von bisher 7834 € auf 8004 € für Ledige und von 15669 auf 16009 für verheiratete Paare. 8004 € bzw. 16009 € bleiben somit künftig nach Abzug von Werbungskosten und anderen Aufwendungen vom Zugriff des Finanzamtes verschont.

Rentner
Für alle Neurentner gilt, die gesetzliche Rente wird 2010 höher versteuert. So sind 40 Prozent der gesetzlichen Rente steuerfrei. 60 Prozent müssen mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Ausgegangen wird von der Bruttojahresrente. Liegen die Einkünfte der Rentner unter den neuen Grundfreibeträgen, können sie beim Finanzamt einen Antrag auf Ausstellung einer Nichtanlagebescheinigung stellen. Dieser Befreiung gilt dann für drei Jahre.

Arbeitsrecht

Gendiagnostik
Die arbeitsrechtlichen Regelungen des Gendiagnostikgesetzes treten am 1.Februar in Kraft. Danach sind genetische Untersuchungen am Arbeitsplatz grundsätzlich verboten.